[NEWS] Anti-Doping-Experte Guillaume Zekri: „Die richtigen Athleten zum richtigen Zeitpunkt kontrollieren“
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Mitten in der Nacht wurden Tour-de-France-Stars zu Dopingkontrollen aus dem Schlaf gerissen. Guillaume Zekri, Head of Anti-Doping der ALIS („Agence luxembourgeoise pour l’intégrité du sport“) erklärt, warum solche Kontrollen überhaupt zulässig sind, wo ihre Grenzen liegen und weshalb sie in Luxemburg bislang noch nie notwendig waren.
Tageblatt: Guillaume Zekri, Jonas Vingegaard und Tadej Pogacar wurden während der Tour de France mitten in der Nacht kontrolliert. Warum sind solche nächtlichen Dopingkontrollen notwendig?
Guillaume Zekri: Ich möchte zunächst daran erinnern, dass die für Dopingkontrollen geltenden Regeln auf den allgemeinen Grundsätzen des Welt-Anti-Doping-Codes und der internationalen Standards beruhen. Diese Dokumente harmonisieren die Vorschriften und Verfahren weltweit. Der Kampf gegen Doping ist von zentraler Bedeutung, um die Integrität des Sports zu wahren, die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen und Chancengleichheit im Wettbewerb sicherzustellen. Die Wirksamkeit von Dopingkontrollen beruht in hohem Maße auf ihrem unangekündigten Charakter sowie auf einer risikobasierten Auswahl und der Auswertung von Informationen.
Welche Dopingmethoden oder Substanzen lassen sich nur in einem sehr kurzen Zeitfenster – insbesondere nachts – nachweisen?
Wie Artikel 21.1.2 des Welt-Anti-Doping-Codes beschreibt, ist bekannt, dass einige Sportler in dieser Zeitspanne geringe Mengen EPO anwenden, damit die Substanz am Morgen nicht mehr nachweisbar ist. Wir wissen außerdem, dass Wachstumshormone nur ein sehr kurzes Nachweisfenster haben. Nächtliche Kontrollen sind ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei auffälligen Werten im biologischen Athletenpass, verdächtigen Leistungsentwicklungen oder konkreten Hinweisen, beispielsweise durch Aussagen von Whistleblowern.
Schlaf ist ein entscheidender Faktor für die Regeneration von Spitzensportlern. Wie lässt sich die Wirksamkeit von Dopingkontrollen mit dem Schutz dieser Erholung vereinbaren?
Dieser Aspekt wird in den Anti-Doping-Regeln bereits berücksichtigt. Der internationale Standard für Kontrollen und Ermittlungen erkennt ausdrücklich an, dass Dopingkontrollen während der üblichen Schlafenszeiten einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre und die Regeneration darstellen.
Deshalb dürfen nächtliche Kontrollen zwischen 23 und 5 Uhr nur unter besonderen Voraussetzungen durchgeführt werden. Insbesondere müssen ernsthafte Verdachtsmomente vorliegen, die in direktem Zusammenhang mit einem möglichen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen stehen.
Dopingkontrollen greifen in die Privatsphäre der Sportler ein. Wo sehen Sie die Grenze zwischen einer notwendigen Maßnahme für einen sauberen Sport und einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Sportler?
Gemäß Artikel 5.4 des ALIS-Codes erstellen und setzen wir einen verhältnismäßigen Kontrollplan um. Dabei werden Prioritäten zwischen Sportarten, Athletenkategorien, Kontrollarten, Probenarten und den jeweiligen Analysen festgelegt.
Der Schwerpunkt hat sich heute von einer rein quantitativen Strategie – möglichst viele Kontrollen – hin zu einer qualitativen Strategie verlagert: Entscheidend ist, die richtigen Athleten zum richtigen Zeitpunkt zu kontrollieren.
Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ist dafür verantwortlich, den weltweiten Kampf gegen Doping zu koordinieren und zu harmonisieren. Auf Grundlage des Welt-Anti-Doping-Codes und seiner Standards reguliert sie die Arbeit der Anti-Doping-Organisationen und überprüft, ob deren Maßnahmen den internationalen Vorgaben entsprechen.
Der Kampf gegen Doping ist unverzichtbar, um Fairness im Sport zu gewährleisten. Haben Sie dennoch manchmal das Gefühl, dass dieser Kampf zu weit gehen kann? Wo ziehen Sie persönlich die Grenze?
Unsere Strategie besteht darin, Sportler zu kontrollieren, die einem besonders hohen Dopingrisiko ausgesetzt sind. Dafür führen wir eine Risikoanalyse durch, auf deren Grundlage der Kontrollplan erstellt wird. So wird für jede Sportart und jeden Athleten individuell festgelegt, in welchem Umfang Kontrollen erforderlich sind.
Sollten Athleten darüber informiert werden, warum sie mitten in der Nacht kontrolliert werden, oder würde das die Wirksamkeit der Dopingbekämpfung gefährden?
In gewisser Weise werden sie bereits informiert. Die Regelung ist eindeutig, und jeder kann sich daraus seine eigene Einschätzung bilden. Ich möchte nochmals betonen, dass es sich hierbei um Ausnahmefälle handelt. Meiner Ansicht nach würde die Offenlegung der Informationen, über die die Anti-Doping-Organisation verfügt, die Wirksamkeit des Kampfes gegen Doping beeinträchtigen.
Sind in Luxemburg bereits unangekündigte Dopingkontrollen während der Nacht durchgeführt worden?
Bislang bestand in Luxemburg keine Notwendigkeit, solche außergewöhnlichen Maßnahmen durchzuführen. Im Übrigen wäre hierfür – anders als in Frankreich – keine richterliche Genehmigung erforderlich. Das luxemburgische Sportgesetz ist in diesem Punkt sehr knapp gehalten; die Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Codes wären ausreichend.


